Inhaltsübersicht
- Grundlagen des Zollwertrechts
- Welche Hinzurechnungen sind bei der Bestimmung des Zollwerts zu machen
- Was ist der Transaktionswert
- Welche Abzüge können bei der Bestimmung des Zollwerts ggf. vorgenommen werden
- Grundlagen EU Importprozess
Unsere Leistungen
- 1 Stunde On-Demand-Video
- Nutzung auf Handy/Tablet und TV
- Uneingeschränkter lebenslanger Zugriff
- Abschlussbescheinigung
Zielgruppen
- Mitarbeiter in Zoll- und Importabteilungen, Zollbroker, Einkäufer im Unternehmen, Unternehmensberater
Bei der Überführung von eingeführten Nicht-Unionswaren in den freien Verkehr der Union entsteht grundsätzlich eine Zoll- und eine Einfuhrumsatzsteuerschuld.
Die Höhe der Zollschuld ist im Falle eines Wertzollsatzes (Zoll in Form eines Prozentsatzes) maßgeblich vom sog. „Zollwert“ der Waren abhängig. Der Zollwert, auf dessen Basis die Zollschuld berechnet wird, muss vom Anmelder oder dessen Vertreter in der Importzollanmeldung angemeldet werden.
Fehler bei der Ermittlung des Zollwertes führen regelmäßig dazu, dass die Einfuhrabgaben unzutreffend festgesetzt werden. Häufig werden derartige Fehler erst im Rahmen einer Zollprüfung festgestellt und können im schlimmsten Fall straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen für den Importeuer haben.
Aus diesem Grund sind Grundkenntnisse des Zollwertrechts für alle Wirtschaftsbeteiligten, die regelmäßig Waren aus Drittländern importieren, ein absolutes „MUSS“.
Die Zollwertvorschriften des Unionszollkodex (UZK) sehen sechs Methoden der Zollwertermittlung vor, die nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Reihenfolge zur Anwendung kommen. Die jeweils nächste Methode darf also nur angewendet werden, wenn der Zollwert nicht nach der vorangegangenen Methode ermittelt werden konnte.
Diese unionsrechtlichen Zollwertregelungen basieren auf völkerrechtlichen Bestimmungen, dem GATT-Zollwertkodex (GZK).
In unserem Kurs zum Zollwertrecht stellen wir Ihnen die verschiedenen Methoden der Zollwertermittlung (Transaktionswert für die eingeführte Ware, Transaktionswert gleicher Waren, Transaktionswert ähnlicher Waren, deduktive Methode, errechneter Wert sowie die Schlussmethode) im Überblick anhand von Fallbeispielen vor.
Den Schwerpunkt des Kurses bildet die „Transaktionswertmethode für eingeführte Waren“, die in der Praxis sicher die wichtigste Methode zur Ermittlung des Zollwertes ist.
Wir geben einen Überblick über die Anpassungen des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises (Skonto, Rabatte), die Hinzurechnungen zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis sowie die Abzüge nach den Artikel 71 und 72 UZK.
Auch die Themen Umrechnung von Faktoren der Zollwertermittlung in Euro, Zollwertermittlung im Falle von Teillieferungen sowie die Aufteilung von Beförderungskosten werden ausführlich erklärt.