Inhaltsübersicht
- Hilfestellungen bei der Exportkontrolle; Voranfrage oder Auskunft zur Güterliste, Nullbescheid...
- Handhabung Einzelausfuhrgenehmigung
- Was ist beim innergemeinschaftlichen Handel zu beachten?
- Wann können allgemeinen Genehmigungen genutzt werden und was ist dabei zu beachten
- Was sind Endverbleibsdokumente? Wann werden Endverbleibsdokumente gebraucht?
- Der Ausfuhrverantwortliche - wer ist das und was sind seine Aufgaben
- Basiswissen Exportkotrolle
Unsere Leistungen
- 1 Stunde On-Demand-Video
- Nutzung auf Handy/Tablet und TV
- Uneingeschränkter lebenslanger Zugriff
- Abschlussbescheinigung
Zielgruppen
- Ausfuhrverantwortliche, Geschäftsführer und Mitarbeiter exportierender Unternehmen, Mitarbeiter in Exportkontrollabteilungen
In unserem Einführungskurs haben wir Ihnen einen Überblick über die Grundlagen der Exportkontrolle gegeben.
• Was wollen Sie exportieren?
• In welches Land wollen Sie exportieren?
• An wen liefern Sie?
• Für welche Zwecke die Güter verwendet werden sollen?
Das sind die sog. „4 Säulen der Exportkontrolle“.
Nach der unternehmensinternen Exportkontrollprüfung stellt sich die Frage, wie man Zweifel beseitigen kann und wie die Kommunikation mit der Genehmigungsbehörde, dem BAFA, erfolgt.
Hierzu informieren wir Sie in unserem Aufbaukurs.
Was ist ein Nullbescheid, eine Voranfrage oder eine Auskunft zur Güterliste? Wann muss für den Export eine Einzelgenehmigung beim BAFA beantragt werden und wann können die Vorteile einer Allgemeinen Genehmigung genutzt werden? Im Detail gehen wir im Tutorial auf die sog. Allgemeine Genehmigung der Union mit der Nummer EU001 und auf die nationale Allgemeingenehmigung die AGG12 ein.
Was versteht man unter Endverbleibsdokumenten und welchen Anforderungen müssen diese entsprechen? Wie erfolgt die Kommunikation mit dem BAFA über das ELAN-K2-System?
Was verstehen die Exportkontrollvorschriften unter einem bzw. einer „Ausfuhrverantwortlichen“? Wie erfolgt die Bennungen des bzw. der „Ausfuhrverantwortlichen“ gegenüber dem BAFA? Welchen Pflichten sind mit der Stellung eines bzw. einer „Ausfuhrverantwortlichen“ verbunden und wer darf im Unternehmen diese Funktion überhaupt ausüben?
Fragen über Fragen. In unserem Aufbaukurs versuchen wir, Ihnen strukturiert und komprimiert alle Fragen zu beantworten.
Nur so lassen sich Zuwiderhandlungen gegen außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften und Verzögerungen im Exportkontrollprozess vermeiden.