Inhaltsübersicht
- Grundlagen
- Einreihung in die Kapitel 50-56
- Überblick konfektionierte Waren
- Einreihung von Bekleidung
- Einreihung von Mischwaren
- Warenzusammenstellungen von Spinnstofferzeugnissen
Unsere Leistungen
- 1 Stunden On-Demand-Video
- Nutzung auf Handy/Tablet und TV
- Uneingeschränkter lebenslanger Zugriff
- Abschlussbescheinigung
Zielgruppen
- Mitarbeiter in Zollabteilungen, Importsachbearbeiter und deren Manager, Zollbroker und Spediteure
Im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Union werden Spinnstoffe und Spinnstofferzeugnisse im Abschnitt XI erfasst. Der Abschnitt XI des Zolltarifs umfasst die Kapitel 50 – 63 des Zolltarifs.
Die Einreihung in den Abschnitt XI stellt sowohl die Zollbediensteten als auch die Wirtschaftsbeteiligten vor große Herausforderungen. Zahlreichen Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln regeln die Einreihung von Produkten in diesen Abschnitt des Zolltarifs. Die Nutzung von Stichwortverzeichnissen kann die Einreihung unterstützen, ist allerdings für die Einreihung in den Abschnitt XI des Zolltarifs nur bedingt tauglich.
In unserem Kurs zur Einreihung von Spinnstoffen und Spinnstofferzeugnissen geben wir eine umfassende praxisbezogene Einführung in die Thematik.
- Wie ist der Abschnitt XI des Zolltarifs aufgebaut?
- Welche Kapitel haben Vorrang gegenüber anderen Kapiteln?
- Was versteht der Zolltarif unter Geweben? Was sind Gewirke oder Gestricke?
- Wann gilt eine Ware als konfektioniert im Sinne der zolltariflichen Anmerkungen?
- Wie erfolgt die Einreihung von Waren, die aus verschiedenen Spinnstoffen bestehen?
- Wann ist ein Garn ein Nähgarn und wann ist ein Garn für den Einzelverkauf aufgemacht?
- Wann handelt es sich um Kleidung für Männer, wann um Bekleidung für Frauen, wann liegt Kleidung für Kleinkinder vor?
- Wie werden Warenzusammenstellungen von verschiedenen Bekleidungserzeugnissen eingereiht?
All diese Probleme müssen geklärt werden, um ein Produkt belastbar in den Abschnitt XI einreihen zu können. Ohne detaillierte Kenntnis und Anwendung der Anmerkungen zum Abschnitt XI des Zolltarifs bzw. der Anmerkungen zu den Kapiteln des Zolltarifs ist eine Einreihung nur schwer möglich.
In unserem Kurs informieren wir Sie über die grundlegenden „Spielregeln“ der Einreihung von Spinnstoffen und Spinnstofferzeugnissen in den Zolltarif. Sie lernen den Aufbau des Abschnitt XI und das Zusammenspiel der verschiedenen Anmerkungen kennen um die unterschiedlichsten Spinnstoffe und Spinnstoffprodukte in den Zolltarif einreihen zu können.