Inhaltsübersicht
- Vorgehen zur Ermittlung der Ozon-Unterlagencodierungen
- Rechtsgrundlagen Ozon-VO Verordnung für Zollzwecke
- Umgang mit Einfuhrlizenz nach Ozon-VO
- Praktischer Beispielfall – Ermittlung der Codierungen mit dem EZT-online
Unsere Leistungen
- 1,5 Stunden On-Demand-Video
- Nutzung auf Handy/Tablet und TV
- Uneingeschränkter lebenslanger Zugriff
- Abschlussbescheinigung
Zielgruppen
- Mitarbeiter in Zollabteilungen, Geschäftsführer, Mitarbeiter in Nachhaltigkeitsabteilungen/Trade Compliance
Nach den Vorgaben der Europäischen Union sind die Beschränkungen der VERORDNUNG (EU) 2024/590 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, der sog. „Ozon VO“, beim Import aus Drittländern in die EU zu beachten.
Einführer bzw. Anmelder sind verpflichtet, das Vorliegen einer Einfuhrlizenz durch Angabe einer Codierung anzumelden. Wird es versäumt diese Codierungen anzugeben, kann es sein, dass die Behörden Ermittlungen gegen den Ausführer einleiten.
Aber auch das Vorliegen der Bedingungen für die Erteilung einer Lizenz muss durch die Angabe zahlreicher Codierungen angemeldet werden, um Verzögerungen im Rahmen der Einfuhr-Zollabfertigung zu vermeiden. Die Anmeldung von Genehmigungs- oder Negativcodierungen erfordert daher umfangreiche Prüfungen der Ozon VO.
Dabei kann es vorkommen, dass im Falle des Imports von ozonabbauenden Stoffen oder von Einrichtungen, die ozonabbauende Stoffe enthalten oder zum Funktionieren benötigen, unter Umständen bis zu 7 unterschiedliche Codierungen in der Importzollanmeldung anzumelden sind.
Im Falle fehlender Codierungen haben die Zollbehörden die rechtlichen Möglichkeiten vom Einführer/ Anmelder weitere Angaben zu verlangen, um die Zulässigkeit einer Einfuhrsendung prüfen zu können. Mit dem EZT online Einfuhr stellt die deutsche Zollverwaltung dabei allen Importeuern ein hervorragendes Hilfsmittel zur Ermittlung möglicher Einfuhrbeschränkungen und damit verbundener Codierungen zur Verfügung.
In diesem Kurs vermitteln wir die Grundlagen zum standardisierten Vorgehen bei der Ermittlung der Codierungen beim Import von Stoffen, die von Anhang I der Ozon VO erfasst werden, und deren Import nur unter Vorlage einer Einfuhrlizenz erforderlich ist.
Der EZT-online Einfuhr führt Sie strukturiert durch die anzuwendenden Rechtsvorschriften.
Beachten Sie auch unsere weiteren Tutorials zum Thema Unterlagencodierungen.
Lernen Sie praxisbezogen, digital, orts- und zeitunabhängig – von Profis für Profis!