Inhaltsübersicht
- Follow Up Verfahren mit ATLAS AES 3.0
- Wann sind Ausfuhranmeldungen zu korrigieren? Wann ist eine oder kann eine nachträgliche Ausfuhranmeldung gemacht werden?
- Centralised Clearance Export - wann macht es Sinn sich damit zu beschäftigen?
- Wie ist das Bestimmungsland und der außenwirtschaftsrechtliche Empfänger anzumelden?
- Ermittlung von außenwirtschaftsrechtlichen Unterlagencodierungen (Dual Use VO & Ausfuhrliste) sowie Codierungen nah der Anti Folter VO
- Basiswissen Ausfuhrverfahren
Unsere Leistungen
- 1 Stunde On-Demand-Video
- Nutzung auf Handy/Tablet und TV
- Uneingeschränkter lebenslanger Zugriff
- Abschlussbescheinigung
Zielgruppen
- Mitarbeiter in Zoll- und Versandabteilungen, Ausfuhrverantwortliche, Zollbroker
Exportierende Unternehmen sind von einer Vielzahl von Vorschriften aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsbereich (AWR) betroffen. Nicht immer ist einfach hier den Überblick zu bewahren.
Im Tutorial wird das mit AES 3.0 reformierte Nachforschungsverfahren (Follow Up) erklärt und speziell auf die Neuerungen hingewiesen. Es werden u.a. die neuen Fristen und die geänderten Antwortmöglichkeiten ausführlich erklärt.
Unternehmen sollten diesbezüglich Ihre innerbetrieblichen Prozesse dahingehend anpassen, damit die zollrechtlichen und damit grds. auch die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften in Bezug auf den Ausfuhrnachweis eingehalten werden können.
Weiterhin werden anhand eines Beispielfalls inklusive der notwendigen Fundstellen die Fragen geklärt, was überhaupt als Bestimmungsland, bzw. wer im außenwirtschaftsrechtlichen Sinn der Empfänger (Endverwender) ist. In der Praxis kommt es häufig zu Konstellationen, bei denen diese Frage nicht unmittelbar geklärt werden kann, da der Ausführer Kenntnis darüber hat, dass die Waren nicht beim eigentlichen Kunden verbleiben, sonder noch weiter geliefert werden. Die innerbetriebliche Exportkontrolle muss dann entsprechend auf diese Konstellationen ausgerichtet werden!
Ebenfalls wird im Tutorial das Thema der Korrektur von Ausfuhranmeldungen und as Thema rückwirkende/nachträgliche Ausfuhranmeldung besprochen. Wann kann bzw. muss eine Korrektur der Ausfuhranmeldung erfolgen, wenn nachträglich festgestellt wird, dass die ursprüngliche Anmeldung nicht korrekt war. Ebenso gilt es die Vorschriften zum Thema rückwirkende bzw. nachträgliche Ausuhranmeldung einzuhalten.
Nach den Vorgaben der EU sind Ausführer/ Anmelder verpflichtet, das Vorliegen einer Ausfuhrgenehmigungen oder Ausfuhrlizenzen durch Angabe einer Codierung anzumelden. Wird es versäumt diese Codierungen anzugeben, kann es sein, dass die Behörden Ermittlungen gegen den Ausführer einleiten. Im Tutorial wird die schematische Ermittlung der Codierungen in Bezug auf die Dual Use VO, der Ausfuhrliste und der Anti Folter VO dargestellt.
Last but not least kommen wir zum Thema Centralised Clearance Export: Was ist das? Für welche Unternehmen kann das ein wahrer Gewinn sein?