Inhaltsübersicht
- Zollrechtlicher Ausfuhrprozess verstehen
- Teilnahmevoraussetzungen ATLAS
- Möglichkeiten Zollanmeldungen abzugeben
- Vereinfachungsmöglichkeiten kennenlernen
- Anfänger
Unsere Leistungen
- 1 Stunde On-Demand-Video
- Nutzung auf Handy/Tablet und TV
- Uneingeschränkter lebenslanger Zugriff
- Abschlussbescheinigung
Zielgruppen
- Versandmitarbeiter, Exportsachbearbeiter, Exportkontrollbeauftragte, Ausfuhrverantwortliche
Für Ausfuhren von Waren aus der EU ist eine Ausfuhranmeldung abzugeben. Gesetzlich gibt es mehrere Möglichkeiten wie man die Ausfuhranmeldung abgeben kann. Im Tutorial werden nachfolgende Fragen besprochen und praktisch erläutert:
Wer ist verpflichtet die Ausfuhranmeldung abzugeben und wieso?
Kann man sich bei der Abgabe der Anmeldung vertreten lassen?
Wo muss man meine Anmeldung abgeben?
Wie, mit welchen Mitteln kann man die Anmeldung abgeben?
Muss ich meine Ware zur Zollstelle bringen, oder gibt es möglicherweise Verfahrenserleichterungen, die mir die Wegezeit ersparen und dadurch Kosten vermieden werden können?
Was ist der Ausgansvermerk und wozu dient er?
Wieso bleiben einige Ausfuhranmeldungen offen und werden nicht automatisch abgeschlossen?
Neben dem Verfahrensablauf des “Normalverfahrens” wird auch die Verfahrenserleichterung der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes, gem. § 12 Abs. 4 der AWV erklärt. Wie wird ein Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes gestellt und wann ist dieser Antrag zu stellen?
Ebenso wird das mit Bewilligung mögliche vereinfachte Anmeldverfahren (ehemals “Zugelassener Ausführer”) erklärt.
Weiterhin werden Begriffe wie Anmelder, Ausführer und Vertreter anhand der Rechtsvorschriften erläutert und deren Verantwortung erklärt.
Zollrechtlich ist die Anmeldung bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle abzugeben. Im IT Verfahren ATLAS laufen diesbezüglich Prüfungen, die es gilt zu kennen, um das Zuständigkeitsprinzip zu verstehen.
Abschluss des Verfahrens bildet die Ausgansbestätigung, die in Deutschland um den Ausgansvermerk ergänzt wird. Dieser Ausgangsvermerk ist ein wichtiger Beleg auch im Sinne des deutschen Umsatzsteuerrechts.