Inhaltsübersicht
- Überblick Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen (AGG)
- AGG’en der EU und nationale AGG‘en
- Sinn und Zweck der AGG‘en
- Vorteile von AGG’en
- Vorraussetzungen für die Nutzung
- Verpflichtungen für den Auführer
Unsere Leistungen
- 1 Stunden On-Demand-Video
- Nutzung auf Handy/Tablet und TV
- Uneingeschränkter lebenslanger Zugriff
- Abschlussbescheinigung
Zielgruppen
- Mitarbeiter in Zoll- und Export-/Versandabteilungen, Ausfuhrverantwortliche, Zollbroker, Berater im Außenhandel
Vor dem Hintergrund der generellen Bestrebungen, die Kontrolle des Güterverkehrs auf sensible Geschäfte und Handlungen zu beschränken und den Außenwirtschaftsverkehr nicht stärker als erforderlich zu belasten, bietet sich für bestimmte Exporte die Einräumung von Verfahrenserleichterungen in der Form Allgemeiner Genehmigungen an.
Allgemeine Genehmigungen sind eine Sonderform von Genehmigungen. Sie haben die gleichen Wirkungen wie alle anderen Genehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden. Allgemeine Genehmigungen werden von Amts wegen bekannt gegeben und haben zur Folge, dass automatisch alle Ausfuhren und je nach Fallgruppe auch Verbringungen genehmigt sind, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen. Wenn die von Ihnen geplante Ausfuhr oder Verbringung von einer der Allgemeinen Genehmigungen erfasst wird, müssen Sie somit keinen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
Allgemeine Genehmigungen bieten den Ausführern somit den Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und der Planungssicherheit für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung. Diese Vorteile können aber nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn sich jeder Ausführer zuvor mit den Inhalten der Allgemeinen Genehmigungen vertraut gemacht hat, da nur dann eine sofortige Reaktion auf den Lieferwunsch Ihres Kunden möglich ist.
Die EU-Dual-Use-VO sieht insgesamt 8 Allgemeine Genehmigungen für den Export von gelisteten Dual-Use-Gütern vor.
Gemäß Art. 12 Abs. 1 der EU-Dual-Use-VO sind die Mitgliedstaaten der EU berechtigt, zusätzlich zu den Allgemeinen Genehmigungen der Union weitere Allgemeine Genehmigungen zu veröffentlichen. Hiervon hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Gebrauch gemacht
In Deutschland bestehen derzeit zahlreiche verschiedene Allgemeine Genehmigungen; 14 davon erlauben die Ausfuhr und/oder die Verbringung bestimmter Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Rüstungsgüter, die besonders konstruiert sind für militärische Zwecke) in bestimmte Länder oder die Durchführung bestimmter Handels- und Vermittlungsgeschäfte.
Die Allgemeinen Genehmigungen der EU finden sich in Anhang II der EU-Dual-Use-VO in den Abschnitten A bis H oder auf der Internetseite des BAFA. Die nationalen Allgemeinen Genehmigungen finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des BAFA.
Neben der Güter- und Länderkreise sind auch die Nebenbestimmungen und sonstigen Voraussetzungen für die Nutzung der jeweiligen Allgemeinen Genehmigungen zu beachten.
In den Nebenbestimmungen sind Registrierungs- und Meldepflichten für die Inanspruchnahme der Allgemeinen Genehmigungen festgelegt.
In unserem Kurs geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen. Zudem erhalten Sie wertvolle Informationen zum Registrierungs- und Meldeverfahren.
Auch die Nutzung von Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen muss in der Ausfuhranmeldung durch Angaben einer Genehmigungscodierung angemeldet werden. Auch zu dieser Problematik, die das Potenzial für Verzögerungen im Rahmen der Exportabwicklung birgt, geben wir Ihnen in unserem Kurs wichtige praxisbezogene Informationen.